ErP ist die Abkürzung für „Energy related Products“.Das Ziel der ErP-Richtlinie 2009/125/EC ist es, durch ein Ökodesign, also eine umweltgerechte Gestaltung den Energieverbrauch der betroffenen Produkte zu senken. Zu diesem Zweck werden für jede Produktgruppe EU-weit gültige Standards festgelegt. Für Ventilatoren gilt die Verordnung Nr. 327/2011. Darin sind Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung von 125 W bis 500 kW beschrieben. Dabei definiert die ErP-Durchführungsmaßnahme für Ventilatoren Mindestwirkungsgrade für Ventilatoren im Leistungsbereich von 125 W bis 500 kW. Bei der Beurteilung, ob ein Ventilator den Anforderungen entspricht, wird der Wirkungsgrad des gesamten Systems bestehend aus Motor und Laufrad bewertet. Bei nicht direkt getriebenen Ventilatoren wird auch noch die Kraftübertragung (z.B. Riementrieb, Wärme-Kupplung etc.) mit einbezogen. Die Umsetzung der ErP-Richtlinie erfolgt in zwei Stufen: 2013 Stufe 1 und 2015 Stufe 2. Die Anforderung an die Systemwirkungsgrade ist Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung und somit erforderlich für den Einsatz in den EU-Mitgliedsstaaten.

Sind alle Ventilatoren davon betroffen?

Ventilatoren aller Bauformen (Axial-, vorwärts- und rückwärtsgekrümmte Radialventilatoren, Querstrom- und Diagonalventilatoren) zwischen 0,125 kW bis 500 kW elektrischer Leistungsaufnahme sind betroffen.

Was bringt dies für mich?

Effiziente Ventilatoren verfügen in der Regel über effizientere Motoren und Flügelräder/Laufräder. Diese Ventilatoren können bis zu 50 Prozent Energie einsparen.

Wie kann man die energiesparenden Ventilatoren, die die ErP-Richtlinie einhalten, identifizieren?

Sehr einfach, nur Ventilatoren, die der Verordnung entsprechen dürfen ab 2015 die CE-Kennzeichnung tragen. Die Energieeffizienz hat dann den gleichen Stellenwert wie das Einhalten der Niederspannungs- bzw. EMV-Richtlinie. Eine explizierte Kennzeichnung ist hingegen nicht vorgesehen, da die Hersteller meist keinen Einfluss auf den weiteren Einsatz haben. Technische Daten wie statischer Wirkungsgrad und die Wirkungsgradzahl N (IST) sowie die Wirkungsgradzahl N(SOLL) sind in den Datenblättern des einzelnen Ventilators angegeben. Für die Ermittlung des Mindestwirkungsgrades N gibt die EU die entsprechenden Formeln vor, womit sich der Grenzwert des jeweiligen Ventilatortyps berechnen lässt. Auf den Typenschildern stehen ebenfalls die Wirkungsgrade.

Gibt es Ausnahmen von der Verordnung?

Von der Verordnung ausgenommen sind unter anderem: Ex-Ventilatoren und Ventilatoren für aggressive Medien, Ventilatoren für sehr niedrige (unter -40° C) oder sehr hohe (über 100° C) Temperaturen, Ventilatoren für Notbetrieb (Kurzzeitbetrieb) etc.

Erfüllen die KAISER Ventilatoren die ErP 2015?

Ja, alle unserer Ventilatoren erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 327/2011 der ErP Richtlinie. Nur sehr wenige erfüllen nur die Anforderungen der ErP 2013 und werden noch überarbeitet bzw. sind nur für den Export vorgesehen. Zu jedem dieser Ventilatoren haben wir eine bessere Alternative im Programm, die die ErP 2015 erfüllt.

Anhand der Datenblätter sehen sie, daß die Ventilatoren die ErP 2015 erfüllen.

Was muß ich als Kunde von Kaiser Ventilatorenbau bzgl. der EU-Verordnung Nr. 327/2011 der ErP Richtlinie beachten?

Eigentlich nichts, da unsere Ventilatoren ErP 2015 ready sind und das CE Kennzeichen tragen dürfen und werden. Obige Zeilen sind nur als grobe Information für unsere Kunden gedacht und das sie mit achten auf ErP2015 oder ErP2013, mit oder mit/ohne Drehzahlregelung.