Die Ökodesignrichlinie und VERORDNUNG (EU) 2024/1834 Kaiser Ventilatoren

Die ERP-VERORDNUNG (EU) 2024/1834 ist gültig ab dem 24. Juli 2026 und regelt die Mindestanforderungen der Wirkungsgrade für Ventilatoren mit einem elektrischen Leistungsbereich zwischen 125 Watt und 500 Kilowatt.

Sie ersetzt die Verordnung Nr. 327/2011. Aufbauend auf der alten Norm wurden neue Berechnungsformeln und erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz eingebracht.

ErP ist die Abkürzung für „Energy related Products“. Das Ziel der ErP-Richtlinie 2024/1838 (bzw. 2009/125/EC) ist es, durch ein Ökodesign, also eine umweltgerechte Gestaltung den Energieverbrauch der betroffenen Produkte zu senken.

Zu diesem Zweck werden für jede Produktgruppe EU-weit gültige Standards festgelegt. 
Bei der Beurteilung, ob ein Ventilator den Anforderungen entspricht, wird weiterhin der Wirkungsgrad des gesamten Systems, bestehend aus Motor, Laufrad und statischen Aerodynamikteilen bewertet. Für Ventilatoren galt bisher die Verordnung Nr. 327/2011. Diese wird ab dem 24.07.2026 durch die neue Verordnung 2024/1834 ersetzt.

Bei nicht direkt getriebenen Ventilatoren wird auch noch die Kraftübertragung (z.B. Riementrieb, Wärme-Kupplung etc.) mit einbezogen. Die Umsetzung der alten ErP-Richtlinie erfolgte in zwei Stufen: 2013 Stufe 1 und 2015 Stufe 2. Die nächste Stufe ist eine komplett neue, erweiterte Verordnung.

Die Anforderung an die Systemwirkungsgrade ist Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung und somit erforderlich für den Einsatz in den EU-Mitgliedsstaaten.

Die EU-Verordnung Nr.  2024/1834 erhöht stark die Anforderungen an die Ventilatoren und die Hersteller. Dies betrifft alle Ventilatoren, die für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) produziert werden. Auch Ventilatoren, die aus Drittländern in die EU importiert werden, unterliegen der Verantwortung. Die muss vom Importeur bestätigt werden und vom Kunden nachgewiesen werden.

Wen betrifft die neue Verordnung?

Die Verordnung ist EU-weit verbindlich und betrifft alle Marktakteure entlang der Wertschöpfungskette, von Herstellern und Importeuren bis hin zu Anlagenbauern und Betreibern. Sie gilt für alle Ventilatoren, Axialventilatoren wie Radialventilatoren, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hergestellt oder aus Drittländern in die EU importiert werden.
Produkte, die ausschließlich für Märkte außerhalb der EU bestimmt sind, sind nicht betroffen. 

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bestimmte Anwendungen sind ausgenommen, darunter:

  • Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX), Ventilatoren für den kurzzeitigen Notbetrieb
  • Ventilatoren für extreme Einsatztemperaturen (Lufttemperatur von 100 °C oder unter – 40 °C), für Ventilatoren für bestimmte Gase gibt es weitere Normen.

Müssen bestehende Anlagen umgerüstet werden?

Nein, bestehende System dürfen weiterhin betrieben werden. Die neue Verordnung gilt nur für Ventilatoren, die ab dem 24. Juli 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden.
⇒ Bestehende Systeme können weiterhin betrieben werden.

Es gibt für Ventilatoren, die in anderen Produkten eingebaut sind (sogenannte embedded fans) eine Übergangsfrist bis 24.07.2027 für die verschärften Grenzwerte zu den Wirkungsgraden und erweiterten Dokumentationspflichten.  

Was ist bei Ersatzventilatoren zu beachten?

Ersatzventilatoren, die Ventilatoren mit ErP-Status 2015 ersetzen, die in ein Produkt integriert sind und vor dem 24. Juli 2026 ausgeliefert wurden, sind unter bestimmten Bedingungen bis zum 24. Juli 2037 ausgenommen. Ersatzventilatoren müssen gekennzeichnet sein.

Wer trägt die Verantwortung?

Verantwortlich ist derjenige, der den Ventilator als Gesamtprodukt in Verkehr bringt – auch dann, wenn er Teil einer größeren Anlage oder Systemlösung ist. Damit liegt die Verantwortung beim Inverkehrbringer des Produkts.

Definitionen laut EU-Verordnung

Begriffsbestimmungen (Definitionen) ERP2024 Ventilatoren

 

Wer gilt als Ventilatorhersteller?

Als Hersteller gilt, wer Motor, Aerodynamik und Anbauteile zu einer funktionsfähigen Einheit kombiniert. Diese Rolle beinhaltet unter anderem die Pflicht zur CE-Kennzeichnung und zur Ausstellung der Konformitätserklärung.

Kaiser Ventilatorenbau ist der Hersteller im Sinne der EU-Verordnung Axialventilator ERP2024 komplett

Sie kaufen den kompletten Ventilator bei uns (Kaiser Ventilatorenbau)

Da sie die komplette Einheit von elektrischem Antrieb, aerodynamischer Einheit (Flügelrad) und statischen Aerodynamikteilen (tragende Struktur, Schutzgitter und Anbau- oder Einbauring) bei uns gekauft haben sind wir der Hersteller des Ventilators im Sinne der Verordnung
Sie müssen sich um nichts kümmern und Kaiser Ventilatorenbau übernimmt die Verantwortung bzgl. der EU-Ökodesign-Richtlinie 2024/1834.

 

 

 


Axilaventilator ERP2024 als Teile geliefertKunde ist der Hersteller im Sinne der EU-Verordnung, kann aber Daten von Kaiser Ventilatorenbau nutzen

Sie beziehen Motor, Flügelrad, Schutzgitter oder Ring einzeln von Kaiser Ventilatorenbau und montieren den Ventilator selber, dann gelten sie als Hersteller.
Jetzt tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung und Dokumentation gemäß ERP-Verordnung (EU) 2024/1834.

Sie können aber, sofern alle Komponenten von und passend stammen, die Daten aus unseren Datenblättern entnehmen, müssen also selber nicht rechnen oder messen.

Es sollten aber keine Anpassungen vorgenommen werden, da sie die Verantwortung besitzen.

 

  

 

Kunde ist der Hersteller im Sinne der EU-VerordnungAxilaventilator ERP2024 mit Fremdfabrikaten

Sie beziehen nur Teile des Ventilators und versehen diese mit Bauteilen aus eigener Produktion oder anderen Herstellern, übernehmen Sie die Rolle als Ventilatorhersteller laut Definition der ERP-Verordnung (EU) 2024/1834.

Das bedeutet für sie, dass sie die nötigen Daten selber eigenständig ermitteln und ausweisen müssen. Die daten der Datenblätter unserer Ventilatoren sind nicht anwendbar.

Sie tragen die Verantwortung.

 

 

 

 

 

 

Ventilatoren als Teil anderer Geräte

Auch Ventilatoren, die in andere energieverbrauchsrelevante Geräte integriert sind, unterliegen der Verordnung. Zusätzlich greifen die jeweiligen gerätespezifischen Anforderungen. Dieser sogenannte kaskadierte Ansatz sorgt für einheitliche Effizienzstandards entlang des gesamten Systems.

Sind alle Ventilatoren davon betroffen?

Ventilatoren aller Bauformen (Axialventilatoren, vorwärts- und rückwärtsgekrümmte Radialventilatoren, Querstrom- und Diagonalventilatoren) zwischen 0,125 kW bis 500 kW elektrischer Leistungsaufnahme sind betroffen.

Was bringt dies für mich?

Effiziente Ventilatoren verfügen in der Regel über effizientere Motoren und Flügelräder/Laufräder. Diese Ventilatoren können bis zu 50 Prozent Energie einsparen.

Wie kann man die energiesparenden Ventilatoren, die die ErP-Richtlinie einhalten, identifizieren?

Sehr einfach, nur Ventilatoren, die der Verordnung entsprechen dürfen ab 2026 (bzw. 2015) die CE-Kennzeichnung tragen. Die Energieeffizienz hat dann den gleichen Stellenwert wie das Einhalten der Niederspannungs- bzw. EMV-Richtlinie und der Maschinenrichtlinie. Eine explizite Kennzeichnung ist hingegen nicht vorgesehen, da die Hersteller meist keinen Einfluss auf den weiteren Einsatz haben. Technische Daten zu dem Bestpunkt (BEP) wie statischer Wirkungsgrad und die Wirkungsgradzahl N (IST) sowie die Wirkungsgradzahl N(SOLL) sind in den Datenblättern des einzelnen Ventilators angegeben. Für die Ermittlung des Mindestwirkungsgrades N gibt die EU die entsprechenden Formeln vor (siehe Tabelle), womit sich der Grenzwert des jeweiligen Ventilatortyps berechnen lässt. Auf den Typenschildern stehen ebenfalls die wichtigsten Wirkungsgrade.

Axialventilatoren:

Jahr der
Verordnung

Elektrische Leistung Pe
im Bestpunkt (BEP)

Berechnungsformel

Effizienz-Wirkungsgrad [%]
Messkategorie A,C (statisch)

2015                

125 Watt < Pe < 5000 Watt             

η Ziel = 2,74 * ln(P) – 6,33 + N             

40

2024                

125 Watt < Pe < 5000 Watt            

η Ziel = 4,56 * ln(Pe) – 10,5 + N[%]         

50

 Radialventilatoren (vorwärtsgekrümmt):

Jahr der
Verordnung

Elektrische Leistung Pe
im Bestpunkt (BEP)

Berechnungsformel

Effizienz-Wirkungsgrad [%]

Messkategorie A,C (statisch)

2015                

125 Watt < Pe < 5000 Watt             

η Ziel = 2,74 * ln(P) – 6,33 + N            

44

2024                

125 Watt < Pe < 5000 Watt            

η Ziel = 4,56 * ln(Pe) – 10,5 + N[%]         

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Kaiser Ventilatorenbau erfüllt als Ventilatoren-Hersteller die Ökodesignrichtlinie Verordnung (EU) 2024/1834

Erfüllen KAISER Ventilatoren die ErP 2024?

Kaiser ERP2024Ja, fast alle unserer Ventilatoren erfüllen die Anforderungen der neuen EU-Verordnung Nr. 2024/1834 der ErP Richtlinie. Nur sehr wenige erfüllen nur die Anforderungen alten ErP-Verordnung 327/2011 von 2015 und werden noch überarbeitet bzw. sind nur für den Export vorgesehen. Zu jedem dieser Ventilatoren haben wir eine bessere Alternative im Programm, die die neue ErP-Verordnung 2024 erfüllt.

Anhand der Datenblätter sehen sie, daß die Ventilatoren die ErP 2024 erfüllen.

Die Ventilatoren der Firma Kaiser Ventilatorenbau erfüllen die EU-Verordnung. Da wir seit Jahren Ventilatoren für erhöhte Ansprüche produzieren, sind aufgrund der Haltbarkeit die Motor immer weiter auf die jeweiligen Ventilatoren optimiert worden. Daher erfüllen die Ventilatoren schon jetzt die aktuelle EU-Verordnung 2024/1834.

 

 

 

 Wirkungsgrade der Ökodesignrichtlinien Verordnungen 2024/1834 und 327/2011

Wirkungsgrad Historie ERP 2013,224

 

Was muss ich als Kunde von Kaiser Ventilatorenbau bzgl. der EU-Verordnung Nr.  2024/1834 der ErP Richtlinie beachten?

Nichts, da unsere Ventilatoren ErP 2024 ready sind und das CE-Kennzeichen tragen dürfen und werden. Wir fertigen ausschließlich gesamte Systeme als Ventilator mit eigenen Motoren. Daher können wir die ERP 2024 erfüllen, da das Gesamtsystem aus eigener Entwicklung stammt.
Die Inhalte sind nur als grobe Information für unsere Kunden gedacht, als Information bezüglich der ErP2024, mit oder mit/ohne Drehzahlregelung.

 

 Links zur Verordnung 2024/1834

 ERP-Verordnung 2024/1834                ERP-Verordnung 2024/1834 als PDF in DE